Ärztliche Verordnung

Für die Beantragung der Schulungsmaßnahmen ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Für gesetzliche Versicherte erfolgt die Verordnung auf dem normalen Kassenrezept (rosa, Muster 16). Dieses kann auch für die anderen Kostenträger der gesetzlichen Sozialversicherungen verwendet werden. Für privat Versicherte bzw. für Beihilfeberechtigte kann das „grüne Rezept“ bzw. eine formlose ärztliche Verordnung verwendet werden.

Für eine Schulung in Orientierung & Mobilität (O&M) sollte auf der Verordnung stehen:

„2 Blindenlangstöcke mit Schulung in Orientierung und Mobilität

Für eine Schulung in Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF) sollte auf der Verordnung stehen:

„Schulung in Lebenspraktische Fähigkeiten für Blinde und Sehbehinderte“

  bzw. bei gesetzlich Versicherten:

„Medizinisches Basistraining für Blinde und Sehbehinderte“

Darüber hinaus sollten auf der Verordnung die Diagnose und ggf. noch vorhandene Visus-Werte angegeben sein.