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Kostenübernahme

In vielen Fällen ist eine Finanzierung der Rehabilitationsschulungen über Leistungsträger möglich. In der Praxis kommen vor allem Träger der Sozialversicherung, öffentliche Leistungsträger sowie teils private Versicherungen oder Beihilfen infrage. Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt unter anderem davon ab, ob der Schwerpunkt im medizinischen Bereich, in der Teilhabe am Arbeitsleben oder im sozialhilferechtlichen Kontext liegt.

Der Einstieg erfolgt üblicherweise über eine ärztliche Verordnung (Rezept), z. B. durch Augenärztin/Augenarzt oder Hausärztin/Hausarzt. Die Verordnung dient als Grundlage für die Beantragung und Genehmigung der Maßnahme.

Mögliche Kostenträger (je nach Fall):
- Gesetzliche Krankenkassen (bei medizinisch begründeter Notwendigkeit)
- Agentur für Arbeit / Jobcenter (z. B. bei beruflicher Eingliederung oder Sicherung der Erwerbsfähigkeit)
- Sozialhilfeträger (z. B. im Rahmen der Eingliederungshilfe bzw. sozialhilferechtlicher Leistungen; häufig bei Schulungen in lebenspraktischen Fähigkeiten, wenn keine andere vorrangige Zuständigkeit greift; die Übernahme hängt dabei oft von Einkommen, Vermögen und individuellen Bedarfen ab)
- Rentenversicherung (wenn die Schulung Teil einer beruflichen Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben ist, etwa nach schwerer Erkrankung oder Verletzung)
- Berufsgenossenschaften / Unfallkassen (wenn die Ursache im Arbeits-/Unfallkontext liegt)
- Private Versicherungen / Beihilfe (können je nach Vertrags- oder Beihilferegelung Kosten übernehmen)

Wichtig: Eine Kostenübernahme erfolgt in der Regel nur nach Antragstellung und Genehmigung durch den zuständigen Träger. Umfang, Dauer und Inhalte richten sich nach dem bewilligten Rahmen.

Eigenfinanzierungen sind ebenfalls möglich, wenn kein öffentlicher oder privater Kostenträger eintritt.

Ärztliche Verordnung


Für die Beantragung der jeweiligen Rehabilitationsschulung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Verordnung auf dem normalen rosa Kassenrezept (Muster 16). Dieses kann auch für die anderen Kostenträger der gesetzlichen Sozialversicherung verwendet werden. Bei privat Versicherten bzw. bei Beihilfeberechtigten kann das "grüne" Rezept bzw. eine formlose ärztliche Verordnung verwendet werden.

Für die Schulung in Orientierung & Mobilität (O&M) sollte folgendes auf der Verordnung stehen:

  • "Schulung in Orientierung & Mobilität mit dem Blindenlangstock"

Für die Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) werden je nach Kostenträger/Kontext zwei Bezeichnungen verwendet: ‚LPF-Schulung‘ oder ‚Medizinisches Basistraining‘. Entsprechend sollte auf der Verordnung die passende Bezeichnung stehen:

  • "Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten für Blinde und Sehbehinderte" oder "Medizinisches Basistraining für Blinde und Sehbehinderte"

Bitte klären Sie am besten vorab in einem Gespräch mit mir die genaue Bezeichnung.

Auf allen Verordnungen sollte zusätzlich die Diagnose und bei noch vorhandenem Sehvermögen die entsprechenden Sehwerte vermerkt sein. 

Allgemeine Informationen zum Ablauf


Typischerweise umfasst der Prozess:

1. Kontaktaufnahme und Bedarfsklärung  
   Erste Einordnung: Welche Ziele bestehen? Welche Schulungsbereiche sind sinnvoll? Welche Zuständigkeit könnte in Betracht kommen?
2. Verordnung und/oder Antrag  
   Je nach Träger erfolgt der Weg über Rezept, Antrag oder eine Kombination.
3. Prüfung und Bewilligung  
   Der Kostenträger entscheidet über Umfang, Dauer und Rahmenbedingungen.
4. Start der ambulanten Schulung  
   Training im Alltag, orientiert an realen Situationen und konkreten Wegen/Tätigkeiten.
5. Fortlaufende Anpassung 
   Inhalte werden innerhalb des bewilligten Rahmens an Entwicklung und Alltagserfordernisse angepasst.

Bitte nehmen Sie mit mir rechtzeitig Kontakt auf, sodass die jeweiligen Einzelheiten besprochen werden können.

Nutzen Sie hierfür gerne das Kontaktformular oder rufen Sie an.

Auf Wunsch komme ich für eine persönliche Beratung auch zu Ihnen nach Hause. Der Hausbesuch erfolgt gegen eine moderate Kostenbeteiligung, deren Höhe wir vorab besprechen.

Wichtiger Hinweis
Auf dieser Webseite werden allgemeine Informationen dargestellt. Verbindlich sind immer die Regelungen des jeweiligen Leistungsträgers und die individuelle Bewilligung. Die konkrete Ausgestaltung kann je nach Schulungsart, Kostenträger und individueller Situation abweichen.